Beschreibung:
Fahrzeugkombination aus:
- einem Kraftfahrzeug der Klasse C
- einem Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzung:
- Mindesalter: 21 Jahre
- 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BkrFQG oder Berufsausbildung
- Vorbesitz erforderlich: Führerschein Klasse B
- Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E BEI BESITZ D1, DE BEI BESITZ D
- Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre
- Zur Beantragung und Verlängerung : Augenärztliche und ärztliche Untersuchung
- Erste Hilfe Kurs
- Sonstige Unterlagen bei Beantragung: Passbild