Beschreibung:

Fahrzeugkombination aus:

  • einem Kraftfahrzeug der Klasse C
  • einem Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Voraussetzung:

  • Mindesalter: 21 Jahre
  • 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BkrFQG oder Berufsausbildung
  • Vorbesitz erforderlich: Führerschein Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E BEI BESITZ D1, DE BEI BESITZ D
  • Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre
  • Zur Beantragung und Verlängerung :  Augenärztliche und ärztliche Untersuchung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Sonstige Unterlagen bei Beantragung: Passbild