Beschreibung:
Kraftfahrzeuge (PKW und leichte LKW) mit:
- bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination nicht 3.500 kg übersteigt
Voraussetzung:
- Mindesalter: 18 JAHRE
- 17 JAHRE –> Begleitetes Fahren (BF17) bis zu 18 Lebensjahr
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: L, AM
- Geltungsdauer: UNBEFRISTET
- Sehvermögen: SEHTEST
- Erste Hilfe: KURS ÜBER LEBENSRETTENDE SOFORTMAßNAHMEN